Papier: 02.03.01.02 Arbeitsdefinition
Originalversion
1 | Für diesen Bericht wird im Weiteren folgende Definition |
2 | zugrunde gelegt: |
3 | |
4 | „Kriminalität im Internet“ im Rahmen dieses Berichts meint |
5 | die Begehung von Straftaten, welche nicht der Spionage oder |
6 | Sabotage zuzuordnen sind, und die entweder ausschließlich im |
7 | Internet möglich sind oder aber bei denen der Einsatz von |
8 | Internettechnik zumindest wesentlich für die Tatausführung |
9 | ist. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Für diesen Bericht wird im Weiteren folgende Definition |
2 | zugrunde gelegt: |
3 | |
4 | „Kriminalität im Internet“ im Rahmen dieses Berichts meint |
5 | die Begehung von Straftaten, welche nicht der Spionage oder |
6 | Sabotage zuzuordnen sind, und die entweder ausschließlich im |
7 | Internet möglich sind oder aber bei denen der Einsatz von |
8 | Internettechnik zumindest wesentlich für die Tatausführung |
9 | ist. |
-
Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Papiers, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.
-
Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.
-
Sie können hier auch eine neue Version des Papiers einbringen.
Vorschlag