Papier: 02.03.01.02 Arbeitsdefinition

Originalversion

1 Für diesen Bericht wird im Weiteren folgende Definition
2 zugrunde gelegt:
3
4 „Kriminalität im Internet“ im Rahmen dieses Berichts meint
5 die Begehung von Straftaten, welche nicht der Spionage oder
6 Sabotage zuzuordnen sind, und die entweder ausschließlich im
7 Internet möglich sind oder aber bei denen der Einsatz von
8 Internettechnik zumindest wesentlich für die Tatausführung
9 ist.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Für diesen Bericht wird im Weiteren folgende Definition
2 zugrunde gelegt:
3
4 „Kriminalität im Internet“ im Rahmen dieses Berichts meint
5 die Begehung von Straftaten, welche nicht der Spionage oder
6 Sabotage zuzuordnen sind, und die entweder ausschließlich im
7 Internet möglich sind oder aber bei denen der Einsatz von
8 Internettechnik zumindest wesentlich für die Tatausführung
9 ist.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Papiers, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Papiers einbringen.