02.03.01.02 Arbeitsdefinition

1-1 von 1
  • 02.03.01.02 Arbeitsdefinition (Originalversion)

    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Für diesen Bericht wird im Weiteren folgende Definition
    2 zugrunde gelegt:
    3
    4 „Kriminalität im Internet“ im Rahmen dieses Berichts meint
    5 die Begehung von Straftaten, welche nicht der Spionage oder
    6 Sabotage zuzuordnen sind, und die entweder ausschließlich im
    7 Internet möglich sind oder aber bei denen der Einsatz von
    8 Internettechnik zumindest wesentlich für die Tatausführung
    9 ist.