Papier: 02.03.01.01 Überblick und Eingrenzung des Themenfeldes „Kriminalität im Internet“

Originalversion

1 Für das Jahr 2011 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik
2 (PKS) 222 267 über das Internet begangene Straftaten
3 aus.[FN: BMI, Polizeiliche Kriminalstatistik 2011, S. 7,
4 abrufbar unter:
5 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
6 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] Hervorzuheben sind
7 hier vor allem die Betrugsdelikte – insbesondere der
8 Warenbetrug[FN: 28,3 %, s. BMI, Polizeiliche
9 Kriminalstatistik 2011, S. 7, abrufbar unter:
10 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
11 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] – die mit insgesamt
12 75,5 Prozent den größten Anteil ausmachen.[FN: BMI,
13 Polizeiliche Kriminalstatistik 2011, S. 7, abrufbar unter:
14 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
15 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] Eine steigende
16 Tendenz ist im Bereich des Ausspähens und Abfangens von
17 Daten zu erkennen.[FN: BMI, Polizeiliche Kriminalstatistik
18 2011, S. 7, abrufbar unter:
19 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
20 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] Die Aufklärungsquote
21 bei Straftaten unter Einsatz des Tatmittels Internet lag
22 2011 bei 65,1 Prozent.[FN:
23 http://www.polizei-beratung.de/datenbanken/infografiken/down
24 load/KP_2012_export_Internet.jpg und siehe hierzu auch das
25 Bundeslagebild Cybercrime des BKA vom 17. September 2012
26 http://www.bka.de/nn_224082/SharedDocs/Downloads/DE/Publikat
27 ionen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrime2011,
28 templateId=raw,property=publicationFile.pdf/cybercrime2011.p
29 df ]
30 Eine allgemeine Definition des Begriffs „Kriminalität im
31 Internet“ ist aufgrund der Uferlosigkeit möglicher
32 Erscheinungsformen schwierig.[FN: Gercke, in: Gercke/Brunst,
33 Praxishandbuch Internetstrafrecht, 2009, Rn. 73; Kshetri,
34 The Global Cybercrime Industry, 2010, S. 3 f.] Denn oftmals
35 ist das Internet nur (ein weiteres) Mittel zum Zweck, etwa
36 beim Betrug gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB)[FN:
37 Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.
38 November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch
39 Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2012 (BGBl. I S.
40 1374).]. Daher ist die genannte Zahl der PKS unter dem dort
41 gewählten Schlagwort „Internet als Tatmittel“ mit der
42 gebotenen Vorsicht zu betrachten.[FN: S. Franosch,
43 Schriftliche Stellungnahme zu Expertengespräch
44 „Internetkriminalität“, S. 11, der darauf hinweist, dass aus
45 diesem Grund für das Jahr 2010 auch 31 Fälle des „Diebstahls
46 von Fahrrädern unter erschwerenden Umständen“ unter dem
47 genannten Punkt erfasst wurden.]
48
49 Zur Eingrenzung des Diskussionsgegenstandes bedarf es einer
50 Konkretisierung des Themenfeldes. Hier kommt insbesondere
51 die von der PKS gesondert erfasste „IuK-Kriminalität im
52 engeren Sinne“ als Teil der genannten Straftaten in
53 Betracht. Dieser Begriff erfasst Computerbetrug, Betrug mit
54 Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten,
55 Datenfälschung, Täuschung im Rechtsverkehr bei
56 Datenverarbeitungen, Datenveränderung/Computersabotage sowie
57 das Ausspähen beziehungsweise Abfangen von Daten. In diesem
58 Bereich wurden für das Jahr 2011 insgesamt 59 494 Fälle
59 verzeichnet.[FN: BMI, Polizeiliche Kriminalstatistik 2011,
60 S. 7 f., abrufbar unter:
61 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
62 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] Laut dem „Cybercrime
63 Bundeslagebild 2010“, in welchem die gleichen Straftaten
64 unter dem Begriff „Cybercrime“ erfasst werden, nennt das
65 Bundeskriminalamt (BKA) einen registrierten Gesamtschaden
66 von 61,5 Millionen Euro, was einem Anstieg von 24,6
67 Millionen Euro oder 66,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2009
68 entspricht.[FN: BKA, Cybercrime Bundeslagebild 2010, S. 6,
69 abrufbar unter:
70 http://www.bka.de/nn_224082/SharedDocs/Downloads/DE/Publikat
71 ionen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrime2010,
72 templateId=raw,property=publicationFile.pdf/cybercrime2010.p
73 df; die Schadenssumme wird allerdings nur bei den Delikten
74 Computerbetrug und Betrug mit Zugangsberechtigungen zu
75 Kommunikationsdiensten erfasst, s. Franosch, Schriftliche
76 Stellungnahme zu Expertengespräch „Sicherheit im Netz“, S.
77 13. Im Bereich der Polizeibehörden wird von
78 „IuK-Kriminalität“ gesprochen, die nicht deckungsgleich sein
79 muss mit dem Begriff Internetkriminalität, wie er im Bereich
80 der Strafrechtswissenschaft gebraucht wird; vgl. Förster,
81 Internetkriminalität, S.178; s. weiter Walter,
82 Internetkriminalität, 2008, S. 19.] Zusätzlich ist aber von
83 einer hohen Dunkelziffer auszugehen.[FN: BKA, Cybercrime
84 Bundeslagebild 2010, S. 7, abrufbar unter:
85 http://www.bka.de/nn_224082/SharedDocs/Downloads/DE/Publikat
86 ionen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrime2010,
87 templateId=raw,property=publicationFile.pdf/cybercrime2010.p
88 df; s. auch Walter, Internetkriminalität, 2008, S. 12.]

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Für das Jahr 2011 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik
2 (PKS) 222 267 über das Internet begangene Straftaten
3 aus.[FN: BMI, Polizeiliche Kriminalstatistik 2011, S. 7,
4 abrufbar unter:
5 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
6 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] Hervorzuheben sind
7 hier vor allem die Betrugsdelikte – insbesondere der
8 Warenbetrug[FN: 28,3 %, s. BMI, Polizeiliche
9 Kriminalstatistik 2011, S. 7, abrufbar unter:
10 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
11 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] – die mit insgesamt
12 75,5 Prozent den größten Anteil ausmachen.[FN: BMI,
13 Polizeiliche Kriminalstatistik 2011, S. 7, abrufbar unter:
14 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
15 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] Eine steigende
16 Tendenz ist im Bereich des Ausspähens und Abfangens von
17 Daten zu erkennen.[FN: BMI, Polizeiliche Kriminalstatistik
18 2011, S. 7, abrufbar unter:
19 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
20 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] Die Aufklärungsquote
21 bei Straftaten unter Einsatz des Tatmittels Internet lag
22 2011 bei 65,1 Prozent.[FN:
23 http://www.polizei-beratung.de/datenbanken/infografiken/down
24 load/KP_2012_export_Internet.jpg und siehe hierzu auch das
25 Bundeslagebild Cybercrime des BKA vom 17. September 2012
26 http://www.bka.de/nn_224082/SharedDocs/Downloads/DE/Publikat
27 ionen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrime2011,
28 templateId=raw,property=publicationFile.pdf/cybercrime2011.p
29 df ]
30 Eine allgemeine Definition des Begriffs „Kriminalität im
31 Internet“ ist aufgrund der Uferlosigkeit möglicher
32 Erscheinungsformen schwierig.[FN: Gercke, in: Gercke/Brunst,
33 Praxishandbuch Internetstrafrecht, 2009, Rn. 73; Kshetri,
34 The Global Cybercrime Industry, 2010, S. 3 f.] Denn oftmals
35 ist das Internet nur (ein weiteres) Mittel zum Zweck, etwa
36 beim Betrug gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB)[FN:
37 Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.
38 November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch
39 Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2012 (BGBl. I S.
40 1374).]. Daher ist die genannte Zahl der PKS unter dem dort
41 gewählten Schlagwort „Internet als Tatmittel“ mit der
42 gebotenen Vorsicht zu betrachten.[FN: S. Franosch,
43 Schriftliche Stellungnahme zu Expertengespräch
44 „Internetkriminalität“, S. 11, der darauf hinweist, dass aus
45 diesem Grund für das Jahr 2010 auch 31 Fälle des „Diebstahls
46 von Fahrrädern unter erschwerenden Umständen“ unter dem
47 genannten Punkt erfasst wurden.]
48
49 Zur Eingrenzung des Diskussionsgegenstandes bedarf es einer
50 Konkretisierung des Themenfeldes. Hier kommt insbesondere
51 die von der PKS gesondert erfasste „IuK-Kriminalität im
52 engeren Sinne“ als Teil der genannten Straftaten in
53 Betracht. Dieser Begriff erfasst Computerbetrug, Betrug mit
54 Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten,
55 Datenfälschung, Täuschung im Rechtsverkehr bei
56 Datenverarbeitungen, Datenveränderung/Computersabotage sowie
57 das Ausspähen beziehungsweise Abfangen von Daten. In diesem
58 Bereich wurden für das Jahr 2011 insgesamt 59 494 Fälle
59 verzeichnet.[FN: BMI, Polizeiliche Kriminalstatistik 2011,
60 S. 7 f., abrufbar unter:
61 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
62 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] Laut dem „Cybercrime
63 Bundeslagebild 2010“, in welchem die gleichen Straftaten
64 unter dem Begriff „Cybercrime“ erfasst werden, nennt das
65 Bundeskriminalamt (BKA) einen registrierten Gesamtschaden
66 von 61,5 Millionen Euro, was einem Anstieg von 24,6
67 Millionen Euro oder 66,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2009
68 entspricht.[FN: BKA, Cybercrime Bundeslagebild 2010, S. 6,
69 abrufbar unter:
70 http://www.bka.de/nn_224082/SharedDocs/Downloads/DE/Publikat
71 ionen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrime2010,
72 templateId=raw,property=publicationFile.pdf/cybercrime2010.p
73 df; die Schadenssumme wird allerdings nur bei den Delikten
74 Computerbetrug und Betrug mit Zugangsberechtigungen zu
75 Kommunikationsdiensten erfasst, s. Franosch, Schriftliche
76 Stellungnahme zu Expertengespräch „Sicherheit im Netz“, S.
77 13. Im Bereich der Polizeibehörden wird von
78 „IuK-Kriminalität“ gesprochen, die nicht deckungsgleich sein
79 muss mit dem Begriff Internetkriminalität, wie er im Bereich
80 der Strafrechtswissenschaft gebraucht wird; vgl. Förster,
81 Internetkriminalität, S.178; s. weiter Walter,
82 Internetkriminalität, 2008, S. 19.] Zusätzlich ist aber von
83 einer hohen Dunkelziffer auszugehen.[FN: BKA, Cybercrime
84 Bundeslagebild 2010, S. 7, abrufbar unter:
85 http://www.bka.de/nn_224082/SharedDocs/Downloads/DE/Publikat
86 ionen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrime2010,
87 templateId=raw,property=publicationFile.pdf/cybercrime2010.p
88 df; s. auch Walter, Internetkriminalität, 2008, S. 12.]

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