02.03.01.01 Überblick und Eingrenzung des Themenfeldes „Kriminalität im Internet“

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    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Für das Jahr 2011 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik
    2 (PKS) 222 267 über das Internet begangene Straftaten
    3 aus.[FN: BMI, Polizeiliche Kriminalstatistik 2011, S. 7,
    4 abrufbar unter:
    5 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
    6 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] Hervorzuheben sind
    7 hier vor allem die Betrugsdelikte – insbesondere der
    8 Warenbetrug[FN: 28,3 %, s. BMI, Polizeiliche
    9 Kriminalstatistik 2011, S. 7, abrufbar unter:
    10 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
    11 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] – die mit insgesamt
    12 75,5 Prozent den größten Anteil ausmachen.[FN: BMI,
    13 Polizeiliche Kriminalstatistik 2011, S. 7, abrufbar unter:
    14 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
    15 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] Eine steigende
    16 Tendenz ist im Bereich des Ausspähens und Abfangens von
    17 Daten zu erkennen.[FN: BMI, Polizeiliche Kriminalstatistik
    18 2011, S. 7, abrufbar unter:
    19 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
    20 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] Die Aufklärungsquote
    21 bei Straftaten unter Einsatz des Tatmittels Internet lag
    22 2011 bei 65,1 Prozent.[FN:
    23 http://www.polizei-beratung.de/datenbanken/infografiken/down
    24 load/KP_2012_export_Internet.jpg und siehe hierzu auch das
    25 Bundeslagebild Cybercrime des BKA vom 17. September 2012
    26 http://www.bka.de/nn_224082/SharedDocs/Downloads/DE/Publikat
    27 ionen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrime2011,
    28 templateId=raw,property=publicationFile.pdf/cybercrime2011.p
    29 df ]
    30 Eine allgemeine Definition des Begriffs „Kriminalität im
    31 Internet“ ist aufgrund der Uferlosigkeit möglicher
    32 Erscheinungsformen schwierig.[FN: Gercke, in: Gercke/Brunst,
    33 Praxishandbuch Internetstrafrecht, 2009, Rn. 73; Kshetri,
    34 The Global Cybercrime Industry, 2010, S. 3 f.] Denn oftmals
    35 ist das Internet nur (ein weiteres) Mittel zum Zweck, etwa
    36 beim Betrug gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB)[FN:
    37 Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.
    38 November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch
    39 Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2012 (BGBl. I S.
    40 1374).]. Daher ist die genannte Zahl der PKS unter dem dort
    41 gewählten Schlagwort „Internet als Tatmittel“ mit der
    42 gebotenen Vorsicht zu betrachten.[FN: S. Franosch,
    43 Schriftliche Stellungnahme zu Expertengespräch
    44 „Internetkriminalität“, S. 11, der darauf hinweist, dass aus
    45 diesem Grund für das Jahr 2010 auch 31 Fälle des „Diebstahls
    46 von Fahrrädern unter erschwerenden Umständen“ unter dem
    47 genannten Punkt erfasst wurden.]
    48
    49 Zur Eingrenzung des Diskussionsgegenstandes bedarf es einer
    50 Konkretisierung des Themenfeldes. Hier kommt insbesondere
    51 die von der PKS gesondert erfasste „IuK-Kriminalität im
    52 engeren Sinne“ als Teil der genannten Straftaten in
    53 Betracht. Dieser Begriff erfasst Computerbetrug, Betrug mit
    54 Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten,
    55 Datenfälschung, Täuschung im Rechtsverkehr bei
    56 Datenverarbeitungen, Datenveränderung/Computersabotage sowie
    57 das Ausspähen beziehungsweise Abfangen von Daten. In diesem
    58 Bereich wurden für das Jahr 2011 insgesamt 59 494 Fälle
    59 verzeichnet.[FN: BMI, Polizeiliche Kriminalstatistik 2011,
    60 S. 7 f., abrufbar unter:
    61 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2
    62 012/PKS2011.pdf?__blob=publicationFile] Laut dem „Cybercrime
    63 Bundeslagebild 2010“, in welchem die gleichen Straftaten
    64 unter dem Begriff „Cybercrime“ erfasst werden, nennt das
    65 Bundeskriminalamt (BKA) einen registrierten Gesamtschaden
    66 von 61,5 Millionen Euro, was einem Anstieg von 24,6
    67 Millionen Euro oder 66,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2009
    68 entspricht.[FN: BKA, Cybercrime Bundeslagebild 2010, S. 6,
    69 abrufbar unter:
    70 http://www.bka.de/nn_224082/SharedDocs/Downloads/DE/Publikat
    71 ionen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrime2010,
    72 templateId=raw,property=publicationFile.pdf/cybercrime2010.p
    73 df; die Schadenssumme wird allerdings nur bei den Delikten
    74 Computerbetrug und Betrug mit Zugangsberechtigungen zu
    75 Kommunikationsdiensten erfasst, s. Franosch, Schriftliche
    76 Stellungnahme zu Expertengespräch „Sicherheit im Netz“, S.
    77 13. Im Bereich der Polizeibehörden wird von
    78 „IuK-Kriminalität“ gesprochen, die nicht deckungsgleich sein
    79 muss mit dem Begriff Internetkriminalität, wie er im Bereich
    80 der Strafrechtswissenschaft gebraucht wird; vgl. Förster,
    81 Internetkriminalität, S.178; s. weiter Walter,
    82 Internetkriminalität, 2008, S. 19.] Zusätzlich ist aber von
    83 einer hohen Dunkelziffer auszugehen.[FN: BKA, Cybercrime
    84 Bundeslagebild 2010, S. 7, abrufbar unter:
    85 http://www.bka.de/nn_224082/SharedDocs/Downloads/DE/Publikat
    86 ionen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrime2010,
    87 templateId=raw,property=publicationFile.pdf/cybercrime2010.p
    88 df; s. auch Walter, Internetkriminalität, 2008, S. 12.]