Papier: 01.03.03 Staatliche Handlungsoptionen zur Förderung von Breitbandverfügbarkeit
Originalversion
1 | Neben der Rolle als Bewahrer von Wettbewerb und der |
2 | Verhinderung von Fehlentwicklungen im Markt kann der Staat |
3 | auch aktiv eine Rolle zur Förderung der Verfügbarkeit |
4 | leistungsfähiger Internetzugänge übernehmen. |
5 | |
6 | |
7 | I.2.2.6 Berücksichtigung der Nachfrageentwicklung |
8 | Eine möglichst flächendeckende Verfügbarkeit |
9 | hochleistungsfähiger Kommunikationsinfrastruktur zu |
10 | erreichen, wird zu einem zentralen Ziel für die |
11 | Wettbewerbsfähigkeit einer hoch entwickelten |
12 | Industrienation. Bei der Bestimmung des nur stufenweise |
13 | erreichbaren Ziels muss jedoch auch immer die tatsächlich |
14 | bestehende Nachfrage berücksichtigt werden. Diese ist |
15 | bestimmender Faktor für die Wirtschaftlichkeit bei der |
16 | Schaffung entsprechender Angebote. Marktuntersuchungen |
17 | zeigen, dass bislang nur eine geringe Ausprägung der auch |
18 | durch zusätzliche Zahlungsbereitschaft hinterlegten |
19 | Nachfrage der Kunden nach noch leistungsfähigeren |
20 | Anschlüssen besteht, wenn bereits ein Anschluss mit einer |
21 | Bandbreite zur Nutzung der gängigen Anwendungen vorhanden |
22 | ist.[FN: Nach der bereits zitierten Markstudie der United |
23 | Internet Media für das NGA-Forum der Bundesnetzagentur von |
24 | November 2010 (vgl. Fußnote 114) hatten 38 Prozent der |
25 | Befragten überhaupt keine Zahlungsbereitschaft, unter den |
26 | überhaupt Zahlungsbereiten hatte die Mehrheit eine maximale |
27 | Zahlungsbereitschaft von bis zu fünf Euro Aufpreis pro |
28 | Monat.] Erst das schrittweise Entstehen immer neuer |
29 | Verwendungsformen und attraktiver Diensteangebote könnte |
30 | diese Zahlungsbereitschaft langsam steigen lassen. Insofern |
31 | kommt der Entwicklung innovativer Dienste eine ebenso große |
32 | Bedeutung für den Breitbandausbau zu wie dem eigentlichen |
33 | Ausbau der Infrastruktur; beide können nur Hand in Hand |
34 | erfolgen. Demzufolge kann auch die Entwicklung |
35 | entsprechender staatlicher Angebote, etwa in den Bereichen |
36 | E-Government, E-Learning oder E-Health, eine fördernde |
37 | Wirkung auf die Nachfrage nach Breitbanddiensten und damit |
38 | auf den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen haben. |
39 | |
40 | |
41 | I.2.2.7 Förderung von Kooperationen |
42 | Angesichts der hohen Investitionssummen, die für den |
43 | weiteren Ultra-Breitband-Ausbau in Deutschland erforderlich |
44 | sind, wird Kooperationen verschiedener Unternehmen eine |
45 | immer größere Bedeutung zukommen. Von den Kosten für den |
46 | Ausbau der Festnetzinfrastruktur entfallen etwa 70 Prozent |
47 | auf den Tiefbau.[FN: Vgl. BMWi: Breitbandstrategie der |
48 | Bundesregierung. Februar 2009, S. 10. Online abrufbar unter: |
49 | http://www.bmwi.de/Dateien/BBA/PDF/breitbandstrategie-der-bu |
50 | ndesregierung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true. |
51 | pdf] Daher wird etwa in der Breitbandstrategie der |
52 | Bundesregierung die Mitbenutzung bestehender passiver und |
53 | aktiver Infrastrukturen angeregt.[FN: Vgl. ebd., S. 10 f.] |
54 | Effiziente Investitionen und Innovationen im Bereich neuer |
55 | und verbesserter Infrastrukturen können dabei auch dadurch |
56 | gefördert werden, dass bei Regulierungsentscheidungen |
57 | Investitionsrisiken berücksichtigt sowie kartellrechtlich |
58 | unbedenkliche Vereinbarungen zur Verteilung des |
59 | Investitionsrisikos zwischen Investoren und Zugangsbewerbern |
60 | zugelassen werden. |
61 | |
62 | Unterstützend wirkt, wenn Kooperationen von Netzbetreibern |
63 | auf möglichst geringe administrative Hürden treffen. |
64 | Gleichzeitig kann in einem solchen Fall der Wettbewerb |
65 | gesichert werden, indem neben der Berücksichtigung der |
66 | allgemeinen kartellrechtlichen Diskriminierungsregeln auch |
67 | Zugang für Dritte nach dem bereits beschriebenen Open |
68 | Access-Grundsatz von den Kooperationspartnern gewährt wird. |
69 | |
70 | Förderlich auf den Breitbandausbau kann sich auch die |
71 | Sammlung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen |
72 | über bestehende und nutzbare Infrastrukturen auswirken, die |
73 | entweder in staatlicher Hand ohnehin verfügbar sind oder die |
74 | der Staat als Moderator zwischen den verschiedensten |
75 | Beteiligten zusammentragen und veröffentlichen kann. |
76 | Beispiele hierfür sind der bereits existierende |
77 | Infrastrukturatlas[FN: Weiterführende Informationen zum |
78 | Infrastrukturatlas sind auf der Webseite der |
79 | Bundesnetzagentur zu finden. Online abrufbar unter: |
80 | http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunika |
81 | tion/Infrastrukturatlas/infrastrukturatlas_node.html] oder |
82 | der zumindest in einzelnen Bundesländern bereits |
83 | verwirklichte Grabungsatlas[FN: Als Beispiel kann der |
84 | Grabungsatlas des Geodaten-Informationsdienstes Bayern |
85 | genannt werden. Online abrufbar unter: |
86 | http://geoportal.bayern.de/GeoportalBayern/anwendungen/Suche |
87 | /q=grabungsatlas/]. Durch die Nutzung geeigneter |
88 | Infrastrukturen oder ohnehin geplanter und insoweit |
89 | geeigneter Bauvorhaben für die Verlegung von |
90 | Glasfaserinfrastrukturen lassen sich ökonomisch unsinnige |
91 | Doppelgrabungen vermeiden und Belästigungen für die Anwohner |
92 | durch Baulärm erheblich reduzieren. Der Wert solcher |
93 | Datensammlungen steigt wesentlich, wenn eine Datenbank |
94 | sämtliche relevanten und geeigneten Baumaßnahmen umfasst und |
95 | nicht allein diejenigen öffentlicher Träger. Im Falle |
96 | regionaler und lokaler Datenbanken hilft die Bereitstellung |
97 | einheitlicher Schnittstellen, da diese die Datennutzung für |
98 | ausbauwillige Unternehmen wesentlich erleichtert. |
99 | |
100 | Weiterhin hat sich im Rahmen der Arbeit des Next Generation |
101 | Access(NGA)-Forums der Bundesnetzagentur in den letzten |
102 | Jahren gezeigt, dass auch in der Förderung und der |
103 | Moderation des Dialogs der Marktteilnehmer untereinander ein |
104 | wesentlicher Beitrag des Staates liegen kann. Hierdurch ist |
105 | es gelungen, nicht nur ein gemeinsames Verständnis von den |
106 | zukünftigen technischen und wirtschaftlichen |
107 | Herausforderungen des NGA-Ausbaus zu entwickeln, sondern |
108 | ganz konkret Vereinbarungen zur Schaffung von |
109 | Interoperabilität bei zukünftigen Kooperationen von |
110 | Netzbetreibern auf der einen Seite und Diensteanbietern auf |
111 | der anderen Seite zu treffen.[FN: Vgl. BNetzA: Bericht des |
112 | NGA-Forums. 8. November 2011. S. 7 f. Online abrufbar unter: |
113 | http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNet |
114 | zA/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/NGAForum/16teSi |
115 | tzung/Endbericht_NGAForum_111108.pdf?__blob=publicationFile. |
116 | Die einzelnen Spezifikationen sind zusammengestellt und |
117 | verlinkt auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Online |
118 | abrufbar unter: |
119 | http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Sachgebiete/ |
120 | Telekommunikation/ |
121 | RegulierungTelekommunikation/NGAForum/NGAForum_Basepage.html |
122 | ] Dies ist als maßgeblicher Schritt für die künftige |
123 | Entwicklung von NGA-Netzen anzusehen, da eine |
124 | Standardisierung bei der technischen Interoperabilität und |
125 | der Ausgestaltung von Geschäftsprozessen zwangsläufige |
126 | Voraussetzung ist, um zu wirtschaftlich darstellbaren |
127 | Konditionen Vorleistungskooperationen in diesem Markt zu |
128 | realisieren. |
129 | |
130 | I.2.2.8 Investitionszuschüsse |
131 | Ein wirtschaftlicher Ausbau ist nicht immer möglich, weil |
132 | etwa die Topographie eine Erschließung massiv verteuert. |
133 | Infolgedessen können den Kunden keine ausreichenden Zugänge |
134 | angeboten werden. In diesen Regionen können im Einzelfall |
135 | auch Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand |
136 | beziehungsweise gezielte Investitionsanreize helfen.[FN: |
137 | Vgl. BMWi: Breitbandstrategie der Bundesregierung. Februar |
138 | 2009. S. 15 f. Online abrufbar unter: |
139 | http://www.bmwi.de/Dateien/BBA/PDF/breitbandstrategie-der-bu |
140 | ndesregierung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true. |
141 | pdf] Neben der direkten Zahlung sind hier beispielsweise |
142 | auch steuerliche Vergünstigungen denkbar. Daneben kann dies |
143 | auch durch Verbindung von Ausbaupflichten mit der Gewährung |
144 | sonstiger Rechte, etwa im Rahmen von |
145 | Frequenzzuteilungsverfahren, einhergehen. Die erforderliche |
146 | Wettbewerbsneutralität von solchen Vorteilsgewährungen an |
147 | einzelne ausbauende Unternehmen kann durch zusätzliche |
148 | Verpflichtungen der Begünstigten erreicht werden, etwa zu |
149 | einer Zugangsgewährung nach den bereits beschriebenen Open |
150 | Access-Regeln. |
151 | |
152 | Die Breitbandstrategie der Bundesregierung weist auf die |
153 | Bedeutung wettbewerbsneutraler staatlicher Förderprogramme |
154 | für die Erschließung ländlicher Regionen mit breitbandiger |
155 | Infrastruktur hin.[FN: Vgl. ebd.] Gefördert wurde bislang |
156 | beispielsweise im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur |
157 | Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes |
158 | (GAK).[FN: Vgl. BMWi: Möglichkeiten der Breitbandförderung. |
159 | Februar 2010, S. 6 f. Online abrufbar unter: |
160 | http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Breitba |
161 | ndfoerderung.pdf;jsessionid =2A79AAE87457D59D |
162 | 50F704686ECCC1A8.2_cid154?__blob=publicationFile] |
163 | Daneben treten Fördermöglichkeiten der KfW-Bankengruppe. Im |
164 | Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum |
165 | Telekommunikationsgesetz wurde verabredet, dass die |
166 | Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern und der KfW |
167 | Vorschläge erarbeitet, um den Breitbandausbau in Deutschland |
168 | noch gezielter zu fördern. Dabei sollen bestehende |
169 | KfW-Programme sowohl für Kommunen als auch für Unternehmen |
170 | präziser beschrieben und Maßnahmen zur Verbesserung des |
171 | Bekanntheitsgrades ergriffen werden. Darüber hinaus soll |
172 | eine erhöhte Transparenz der Programme zur Verbesserung der |
173 | Antragsquote führen. Gleichzeitig wurde eine Evaluation der |
174 | Nutzung von Bundes- und Länderprogrammen beziehungsweise |
175 | möglicher Nutzungshemmnisse für den Breitbandausbau |
176 | verabredet. Diese Evaluation soll gegebenenfalls Grundlage |
177 | für eine Veränderung der Programme sein. |
178 | |
179 | |
180 | I.2.2.9 Universaldienstverpflichtung |
181 | Nach Artikel 32 der EU-Universaldienstrichtlinie[FN: |
182 | Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des |
183 | Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und |
184 | Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und |
185 | -diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. L 108 vom |
186 | 24.4.2002, S. 51–77). Online abrufbar unter: |
187 | http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2 |
188 | 002:108:0051:0077:DE:PDF , zuletzt geändert durch: |
189 | Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des |
190 | Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie |
191 | 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei |
192 | elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der |
193 | Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung |
194 | personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in |
195 | der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. |
196 | 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (ABl. |
197 | L 337 vom 18. Dezember 2009, S. 11–36 ). Online abrufbar |
198 | unter: |
199 | http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2 |
200 | 009:337:0011:0036:DE:PDF] können die Mitgliedstaaten eine |
201 | beliebige Bandbreite als Universaldienst festlegen, sofern |
202 | die dadurch entstehenden Kosten nicht auf die |
203 | Telekommunikationsunternehmen umgelegt werden. Eine Umlage |
204 | ist nur zulässig, wenn hieraus keine Marktverzerrung |
205 | entsteht. Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie ist eine |
206 | Umlage nur dann möglich,, wenn die als Universaldienst |
207 | vorgegebene Bandbreite nicht größer als die von der Mehrzahl |
208 | der Teilnehmer verwendeten Bandbreiten ist. Die |
209 | EU-Kommission erarbeitet derzeit eine Empfehlung über die |
210 | Auslegung der Richtline im Hinblick auf die Implementierung |
211 | eines Breitband-Universaldienstes. Klar ist, dass eine |
212 | Universal¬dienstverpflichtung aufgrund der europäischen |
213 | Vorgaben technologieneutral ausgestaltet werden muss. |
214 | |
215 | Die Befürworter einer Universaldienstverpflichtung weisen |
216 | darauf hin, dass es in Deutschland trotz der Aktivitäten der |
217 | Telekommunikationsunternehmen, der Fördergelder der |
218 | Europäischen Union (EU), des Bundes und der Länder sowie |
219 | lokaler Initiativen noch immer unterversorgte Gebiete geben |
220 | könnte. |
221 | |
222 | Daher argumentieren die Befürworter einer |
223 | Universaldienstverpflichtung , dass die |
224 | Telekommunikationsunternehmen, die nach Marktmechanismen |
225 | investieren, nicht alle „weißen Flecken“ erschließen könnten |
226 | und dass sich der Universaldienst ausschließlich auf die |
227 | letzten, trotz bestehender Fördermaßnahmen weiterhin aus |
228 | betriebswirtschaftlicher Sicht unrentablen „weißen Flecken“ |
229 | sowie die bisher unterversorgten Regionen vor allem im |
230 | ländlichen Raum auswirken würde. Mit einer |
231 | Universaldienstverpflichtung würde man auf das Versagen des |
232 | Marktes reagieren und die unter Kapitel I.2 dargestellte |
233 | verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundes erfüllen. |
234 | Somit wäre der Universaldienst eine Ultima-Ratio-Maßnahme |
235 | zur Sicherstellung eines bestimmten Grundversorgungsniveaus. |
236 | |
237 | Die Kritiker einer Universaldienstverpflichtung befürchten, |
238 | dass die Festlegung auf ein europarechtlich zulässiges |
239 | Grundversorgungsniveau die Gefahr beinhalten würde, den |
240 | Antrieb und die Anreize für eine zukunftsgerichtete |
241 | Technologieausstattung durch die Privat-wirtschaft zu |
242 | mindern und die weitere Marktentwicklung zu verfälschen. |
243 | Demzufolge würde die Schaffung eines Universaldienstes die |
244 | Kräfte des Wettbewerbs, die wesentliche Treiber des |
245 | Breitbandausbaus seien, außer Kraft setzen. Anreize für aus |
246 | eigener Kraft finanzierte Ausbauinvestitionen kämen |
247 | unmittelbar zum Erliegen, da es mit einer |
248 | Universal-dienstverpflichtung wirtschaftlicher wäre, auf die |
249 | Anordnung eines durch Umlage finanzierten Ausbaus zu warten. |
250 | |
251 | Die Netzbetreiber und die Aktivitäten der Politik u.a. durch |
252 | Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder haben in |
253 | Deutschland in den vergangenen Jahren die |
254 | Breitbandversorgung bei immer geringeren Endkundenpreisen |
255 | erheblich verbessert. Nach Angaben der Bundesnetzagentur |
256 | wurden zwischen 1998 und 2010 über 93 Milliarden Euro in |
257 | moderne IT-Infrastrukturen investiert.[FN: Ausweislich des |
258 | Tätigkeitsberichts Telekommunikation 2010/ 2011 der |
259 | Bundesnetzagentur beliefen sich die Investionen von 1998 bis |
260 | 2010 auf insgesamt 93,3 Milliarden Euro. Der Anteil der |
261 | alternativen Anbieter von dieser Summe betrug 48,5 |
262 | Milliarden Euro (52 Prozent); 44,8 Millarden Euro (48 |
263 | Prozent) entfielen auf die Deutsche Telekom AG. Vgl. hierzu |
264 | Bundesnetzagentur: Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2010/ |
265 | 2011. 2011. S. 28. Online abrufbar unter: |
266 | http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/ |
267 | BNetzA/Presse/Berichte/2011/TaetigkeitsberichtTK20102011pdf. |
268 | pdf?__blob=publicationFile] Breitbandanschlüsse von 1 Mbit/s |
269 | sind heute nahezu flächendeckend verfügbar. |
270 | |
271 | Die Nutzung der digitalen Dividende (LTE-Technik) wird die |
272 | Breitband¬versorgung kurzfristig weiter verbessern. Aufgrund |
273 | der in Kapitel I.3.1.2.1 beschriebenen Einschränkungen kann |
274 | LTE den Festnetzausbau allerdings nicht vollständig |
275 | ersetzen. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Neben der Rolle als Bewahrer von Wettbewerb und der |
2 | Verhinderung von Fehlentwicklungen im Markt kann der Staat |
3 | auch aktiv eine Rolle zur Förderung der Verfügbarkeit |
4 | leistungsfähiger Internetzugänge übernehmen. |
5 | |
6 | |
7 | I.2.2.6 Berücksichtigung der Nachfrageentwicklung |
8 | Eine möglichst flächendeckende Verfügbarkeit |
9 | hochleistungsfähiger Kommunikationsinfrastruktur zu |
10 | erreichen, wird zu einem zentralen Ziel für die |
11 | Wettbewerbsfähigkeit einer hoch entwickelten |
12 | Industrienation. Bei der Bestimmung des nur stufenweise |
13 | erreichbaren Ziels muss jedoch auch immer die tatsächlich |
14 | bestehende Nachfrage berücksichtigt werden. Diese ist |
15 | bestimmender Faktor für die Wirtschaftlichkeit bei der |
16 | Schaffung entsprechender Angebote. Marktuntersuchungen |
17 | zeigen, dass bislang nur eine geringe Ausprägung der auch |
18 | durch zusätzliche Zahlungsbereitschaft hinterlegten |
19 | Nachfrage der Kunden nach noch leistungsfähigeren |
20 | Anschlüssen besteht, wenn bereits ein Anschluss mit einer |
21 | Bandbreite zur Nutzung der gängigen Anwendungen vorhanden |
22 | ist.[FN: Nach der bereits zitierten Markstudie der United |
23 | Internet Media für das NGA-Forum der Bundesnetzagentur von |
24 | November 2010 (vgl. Fußnote 114) hatten 38 Prozent der |
25 | Befragten überhaupt keine Zahlungsbereitschaft, unter den |
26 | überhaupt Zahlungsbereiten hatte die Mehrheit eine maximale |
27 | Zahlungsbereitschaft von bis zu fünf Euro Aufpreis pro |
28 | Monat.] Erst das schrittweise Entstehen immer neuer |
29 | Verwendungsformen und attraktiver Diensteangebote könnte |
30 | diese Zahlungsbereitschaft langsam steigen lassen. Insofern |
31 | kommt der Entwicklung innovativer Dienste eine ebenso große |
32 | Bedeutung für den Breitbandausbau zu wie dem eigentlichen |
33 | Ausbau der Infrastruktur; beide können nur Hand in Hand |
34 | erfolgen. Demzufolge kann auch die Entwicklung |
35 | entsprechender staatlicher Angebote, etwa in den Bereichen |
36 | E-Government, E-Learning oder E-Health, eine fördernde |
37 | Wirkung auf die Nachfrage nach Breitbanddiensten und damit |
38 | auf den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen haben. |
39 | |
40 | |
41 | I.2.2.7 Förderung von Kooperationen |
42 | Angesichts der hohen Investitionssummen, die für den |
43 | weiteren Ultra-Breitband-Ausbau in Deutschland erforderlich |
44 | sind, wird Kooperationen verschiedener Unternehmen eine |
45 | immer größere Bedeutung zukommen. Von den Kosten für den |
46 | Ausbau der Festnetzinfrastruktur entfallen etwa 70 Prozent |
47 | auf den Tiefbau.[FN: Vgl. BMWi: Breitbandstrategie der |
48 | Bundesregierung. Februar 2009, S. 10. Online abrufbar unter: |
49 | http://www.bmwi.de/Dateien/BBA/PDF/breitbandstrategie-der-bu |
50 | ndesregierung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true. |
51 | pdf] Daher wird etwa in der Breitbandstrategie der |
52 | Bundesregierung die Mitbenutzung bestehender passiver und |
53 | aktiver Infrastrukturen angeregt.[FN: Vgl. ebd., S. 10 f.] |
54 | Effiziente Investitionen und Innovationen im Bereich neuer |
55 | und verbesserter Infrastrukturen können dabei auch dadurch |
56 | gefördert werden, dass bei Regulierungsentscheidungen |
57 | Investitionsrisiken berücksichtigt sowie kartellrechtlich |
58 | unbedenkliche Vereinbarungen zur Verteilung des |
59 | Investitionsrisikos zwischen Investoren und Zugangsbewerbern |
60 | zugelassen werden. |
61 | |
62 | Unterstützend wirkt, wenn Kooperationen von Netzbetreibern |
63 | auf möglichst geringe administrative Hürden treffen. |
64 | Gleichzeitig kann in einem solchen Fall der Wettbewerb |
65 | gesichert werden, indem neben der Berücksichtigung der |
66 | allgemeinen kartellrechtlichen Diskriminierungsregeln auch |
67 | Zugang für Dritte nach dem bereits beschriebenen Open |
68 | Access-Grundsatz von den Kooperationspartnern gewährt wird. |
69 | |
70 | Förderlich auf den Breitbandausbau kann sich auch die |
71 | Sammlung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen |
72 | über bestehende und nutzbare Infrastrukturen auswirken, die |
73 | entweder in staatlicher Hand ohnehin verfügbar sind oder die |
74 | der Staat als Moderator zwischen den verschiedensten |
75 | Beteiligten zusammentragen und veröffentlichen kann. |
76 | Beispiele hierfür sind der bereits existierende |
77 | Infrastrukturatlas[FN: Weiterführende Informationen zum |
78 | Infrastrukturatlas sind auf der Webseite der |
79 | Bundesnetzagentur zu finden. Online abrufbar unter: |
80 | http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunika |
81 | tion/Infrastrukturatlas/infrastrukturatlas_node.html] oder |
82 | der zumindest in einzelnen Bundesländern bereits |
83 | verwirklichte Grabungsatlas[FN: Als Beispiel kann der |
84 | Grabungsatlas des Geodaten-Informationsdienstes Bayern |
85 | genannt werden. Online abrufbar unter: |
86 | http://geoportal.bayern.de/GeoportalBayern/anwendungen/Suche |
87 | /q=grabungsatlas/]. Durch die Nutzung geeigneter |
88 | Infrastrukturen oder ohnehin geplanter und insoweit |
89 | geeigneter Bauvorhaben für die Verlegung von |
90 | Glasfaserinfrastrukturen lassen sich ökonomisch unsinnige |
91 | Doppelgrabungen vermeiden und Belästigungen für die Anwohner |
92 | durch Baulärm erheblich reduzieren. Der Wert solcher |
93 | Datensammlungen steigt wesentlich, wenn eine Datenbank |
94 | sämtliche relevanten und geeigneten Baumaßnahmen umfasst und |
95 | nicht allein diejenigen öffentlicher Träger. Im Falle |
96 | regionaler und lokaler Datenbanken hilft die Bereitstellung |
97 | einheitlicher Schnittstellen, da diese die Datennutzung für |
98 | ausbauwillige Unternehmen wesentlich erleichtert. |
99 | |
100 | Weiterhin hat sich im Rahmen der Arbeit des Next Generation |
101 | Access(NGA)-Forums der Bundesnetzagentur in den letzten |
102 | Jahren gezeigt, dass auch in der Förderung und der |
103 | Moderation des Dialogs der Marktteilnehmer untereinander ein |
104 | wesentlicher Beitrag des Staates liegen kann. Hierdurch ist |
105 | es gelungen, nicht nur ein gemeinsames Verständnis von den |
106 | zukünftigen technischen und wirtschaftlichen |
107 | Herausforderungen des NGA-Ausbaus zu entwickeln, sondern |
108 | ganz konkret Vereinbarungen zur Schaffung von |
109 | Interoperabilität bei zukünftigen Kooperationen von |
110 | Netzbetreibern auf der einen Seite und Diensteanbietern auf |
111 | der anderen Seite zu treffen.[FN: Vgl. BNetzA: Bericht des |
112 | NGA-Forums. 8. November 2011. S. 7 f. Online abrufbar unter: |
113 | http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNet |
114 | zA/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/NGAForum/16teSi |
115 | tzung/Endbericht_NGAForum_111108.pdf?__blob=publicationFile. |
116 | Die einzelnen Spezifikationen sind zusammengestellt und |
117 | verlinkt auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Online |
118 | abrufbar unter: |
119 | http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Sachgebiete/ |
120 | Telekommunikation/ |
121 | RegulierungTelekommunikation/NGAForum/NGAForum_Basepage.html |
122 | ] Dies ist als maßgeblicher Schritt für die künftige |
123 | Entwicklung von NGA-Netzen anzusehen, da eine |
124 | Standardisierung bei der technischen Interoperabilität und |
125 | der Ausgestaltung von Geschäftsprozessen zwangsläufige |
126 | Voraussetzung ist, um zu wirtschaftlich darstellbaren |
127 | Konditionen Vorleistungskooperationen in diesem Markt zu |
128 | realisieren. |
129 | |
130 | I.2.2.8 Investitionszuschüsse |
131 | Ein wirtschaftlicher Ausbau ist nicht immer möglich, weil |
132 | etwa die Topographie eine Erschließung massiv verteuert. |
133 | Infolgedessen können den Kunden keine ausreichenden Zugänge |
134 | angeboten werden. In diesen Regionen können im Einzelfall |
135 | auch Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand |
136 | beziehungsweise gezielte Investitionsanreize helfen.[FN: |
137 | Vgl. BMWi: Breitbandstrategie der Bundesregierung. Februar |
138 | 2009. S. 15 f. Online abrufbar unter: |
139 | http://www.bmwi.de/Dateien/BBA/PDF/breitbandstrategie-der-bu |
140 | ndesregierung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true. |
141 | pdf] Neben der direkten Zahlung sind hier beispielsweise |
142 | auch steuerliche Vergünstigungen denkbar. Daneben kann dies |
143 | auch durch Verbindung von Ausbaupflichten mit der Gewährung |
144 | sonstiger Rechte, etwa im Rahmen von |
145 | Frequenzzuteilungsverfahren, einhergehen. Die erforderliche |
146 | Wettbewerbsneutralität von solchen Vorteilsgewährungen an |
147 | einzelne ausbauende Unternehmen kann durch zusätzliche |
148 | Verpflichtungen der Begünstigten erreicht werden, etwa zu |
149 | einer Zugangsgewährung nach den bereits beschriebenen Open |
150 | Access-Regeln. |
151 | |
152 | Die Breitbandstrategie der Bundesregierung weist auf die |
153 | Bedeutung wettbewerbsneutraler staatlicher Förderprogramme |
154 | für die Erschließung ländlicher Regionen mit breitbandiger |
155 | Infrastruktur hin.[FN: Vgl. ebd.] Gefördert wurde bislang |
156 | beispielsweise im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur |
157 | Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes |
158 | (GAK).[FN: Vgl. BMWi: Möglichkeiten der Breitbandförderung. |
159 | Februar 2010, S. 6 f. Online abrufbar unter: |
160 | http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Breitba |
161 | ndfoerderung.pdf;jsessionid =2A79AAE87457D59D |
162 | 50F704686ECCC1A8.2_cid154?__blob=publicationFile] |
163 | Daneben treten Fördermöglichkeiten der KfW-Bankengruppe. Im |
164 | Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum |
165 | Telekommunikationsgesetz wurde verabredet, dass die |
166 | Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern und der KfW |
167 | Vorschläge erarbeitet, um den Breitbandausbau in Deutschland |
168 | noch gezielter zu fördern. Dabei sollen bestehende |
169 | KfW-Programme sowohl für Kommunen als auch für Unternehmen |
170 | präziser beschrieben und Maßnahmen zur Verbesserung des |
171 | Bekanntheitsgrades ergriffen werden. Darüber hinaus soll |
172 | eine erhöhte Transparenz der Programme zur Verbesserung der |
173 | Antragsquote führen. Gleichzeitig wurde eine Evaluation der |
174 | Nutzung von Bundes- und Länderprogrammen beziehungsweise |
175 | möglicher Nutzungshemmnisse für den Breitbandausbau |
176 | verabredet. Diese Evaluation soll gegebenenfalls Grundlage |
177 | für eine Veränderung der Programme sein. |
178 | |
179 | |
180 | I.2.2.9 Universaldienstverpflichtung |
181 | Nach Artikel 32 der EU-Universaldienstrichtlinie[FN: |
182 | Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des |
183 | Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und |
184 | Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und |
185 | -diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. L 108 vom |
186 | 24.4.2002, S. 51–77). Online abrufbar unter: |
187 | http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2 |
188 | 002:108:0051:0077:DE:PDF , zuletzt geändert durch: |
189 | Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des |
190 | Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie |
191 | 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei |
192 | elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der |
193 | Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung |
194 | personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in |
195 | der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. |
196 | 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (ABl. |
197 | L 337 vom 18. Dezember 2009, S. 11–36 ). Online abrufbar |
198 | unter: |
199 | http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2 |
200 | 009:337:0011:0036:DE:PDF] können die Mitgliedstaaten eine |
201 | beliebige Bandbreite als Universaldienst festlegen, sofern |
202 | die dadurch entstehenden Kosten nicht auf die |
203 | Telekommunikationsunternehmen umgelegt werden. Eine Umlage |
204 | ist nur zulässig, wenn hieraus keine Marktverzerrung |
205 | entsteht. Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie ist eine |
206 | Umlage nur dann möglich,, wenn die als Universaldienst |
207 | vorgegebene Bandbreite nicht größer als die von der Mehrzahl |
208 | der Teilnehmer verwendeten Bandbreiten ist. Die |
209 | EU-Kommission erarbeitet derzeit eine Empfehlung über die |
210 | Auslegung der Richtline im Hinblick auf die Implementierung |
211 | eines Breitband-Universaldienstes. Klar ist, dass eine |
212 | Universal¬dienstverpflichtung aufgrund der europäischen |
213 | Vorgaben technologieneutral ausgestaltet werden muss. |
214 | |
215 | Die Befürworter einer Universaldienstverpflichtung weisen |
216 | darauf hin, dass es in Deutschland trotz der Aktivitäten der |
217 | Telekommunikationsunternehmen, der Fördergelder der |
218 | Europäischen Union (EU), des Bundes und der Länder sowie |
219 | lokaler Initiativen noch immer unterversorgte Gebiete geben |
220 | könnte. |
221 | |
222 | Daher argumentieren die Befürworter einer |
223 | Universaldienstverpflichtung , dass die |
224 | Telekommunikationsunternehmen, die nach Marktmechanismen |
225 | investieren, nicht alle „weißen Flecken“ erschließen könnten |
226 | und dass sich der Universaldienst ausschließlich auf die |
227 | letzten, trotz bestehender Fördermaßnahmen weiterhin aus |
228 | betriebswirtschaftlicher Sicht unrentablen „weißen Flecken“ |
229 | sowie die bisher unterversorgten Regionen vor allem im |
230 | ländlichen Raum auswirken würde. Mit einer |
231 | Universaldienstverpflichtung würde man auf das Versagen des |
232 | Marktes reagieren und die unter Kapitel I.2 dargestellte |
233 | verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundes erfüllen. |
234 | Somit wäre der Universaldienst eine Ultima-Ratio-Maßnahme |
235 | zur Sicherstellung eines bestimmten Grundversorgungsniveaus. |
236 | |
237 | Die Kritiker einer Universaldienstverpflichtung befürchten, |
238 | dass die Festlegung auf ein europarechtlich zulässiges |
239 | Grundversorgungsniveau die Gefahr beinhalten würde, den |
240 | Antrieb und die Anreize für eine zukunftsgerichtete |
241 | Technologieausstattung durch die Privat-wirtschaft zu |
242 | mindern und die weitere Marktentwicklung zu verfälschen. |
243 | Demzufolge würde die Schaffung eines Universaldienstes die |
244 | Kräfte des Wettbewerbs, die wesentliche Treiber des |
245 | Breitbandausbaus seien, außer Kraft setzen. Anreize für aus |
246 | eigener Kraft finanzierte Ausbauinvestitionen kämen |
247 | unmittelbar zum Erliegen, da es mit einer |
248 | Universal-dienstverpflichtung wirtschaftlicher wäre, auf die |
249 | Anordnung eines durch Umlage finanzierten Ausbaus zu warten. |
250 | |
251 | Die Netzbetreiber und die Aktivitäten der Politik u.a. durch |
252 | Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder haben in |
253 | Deutschland in den vergangenen Jahren die |
254 | Breitbandversorgung bei immer geringeren Endkundenpreisen |
255 | erheblich verbessert. Nach Angaben der Bundesnetzagentur |
256 | wurden zwischen 1998 und 2010 über 93 Milliarden Euro in |
257 | moderne IT-Infrastrukturen investiert.[FN: Ausweislich des |
258 | Tätigkeitsberichts Telekommunikation 2010/ 2011 der |
259 | Bundesnetzagentur beliefen sich die Investionen von 1998 bis |
260 | 2010 auf insgesamt 93,3 Milliarden Euro. Der Anteil der |
261 | alternativen Anbieter von dieser Summe betrug 48,5 |
262 | Milliarden Euro (52 Prozent); 44,8 Millarden Euro (48 |
263 | Prozent) entfielen auf die Deutsche Telekom AG. Vgl. hierzu |
264 | Bundesnetzagentur: Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2010/ |
265 | 2011. 2011. S. 28. Online abrufbar unter: |
266 | http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/ |
267 | BNetzA/Presse/Berichte/2011/TaetigkeitsberichtTK20102011pdf. |
268 | pdf?__blob=publicationFile] Breitbandanschlüsse von 1 Mbit/s |
269 | sind heute nahezu flächendeckend verfügbar. |
270 | |
271 | Die Nutzung der digitalen Dividende (LTE-Technik) wird die |
272 | Breitband¬versorgung kurzfristig weiter verbessern. Aufgrund |
273 | der in Kapitel I.3.1.2.1 beschriebenen Einschränkungen kann |
274 | LTE den Festnetzausbau allerdings nicht vollständig |
275 | ersetzen. |
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