Papier: 01.02.02 Absicherung gegenüber potenziellen negativen Effekten – Teil 1
Originalversion
| 1 | In einzelnen Bereichen kann es aber tatsächlich notwendig |
| 2 | sein, dass der Staat auf drohende Negativfolgen neuer |
| 3 | Standards hinweist und auf einen gebotenen Schutz der |
| 4 | Interessen aller Beteiligter hinwirkt. Dies kann je nach Art |
| 5 | und Gestaltung des technischen Standards unterschiedliche |
| 6 | Bereiche betreffen. |
| 7 | |
| 8 | 01. 02.02.01 Auswirkung auf den Wettbewerb |
| 9 | Negative Auswirkungen kann die Oktroyierung neuer Standards |
| 10 | durch Einzelne, Gruppen, den Staat oder besonders |
| 11 | marktmächtige Unternehmen haben. Kleinere Wettbewerber, |
| 12 | Anbieter von Diensten oder Produkten in Nischenmärkten, |
| 13 | beziehungsweise auch nicht kommerzieller Beteiligte könnten |
| 14 | hiervon besonders betroffen sein. |
| 15 | |
| 16 | Sofern nicht schon die etablierten Strukturen oder der Markt |
| 17 | dazu führen, dass neue Standards offen und |
| 18 | diskriminierungsfrei allen Marktbeteiligten zur Verfügung |
| 19 | stehen und ihre Anwendung keinen Beteiligten diskriminiert, |
| 20 | ist deshalb im Einzelfall ein Einschreiten der |
| 21 | Wettbewerbsbehörden oder auch ein legislatives Handeln des |
| 22 | Staates zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs denkbar. |
| 23 | |
| 24 | Gleichzeitig darf aber der Schutz überholter |
| 25 | Geschäftsmodelle und Technologien nicht der notwendigen |
| 26 | technischen Fortentwicklung im Wege stehen. |
| 27 | Schutzanordnungen müssen sich folglich auf möglichst geringe |
| 28 | Eingriffe, wie etwa die Anordnung von Übergangszeiten, |
| 29 | beschränken. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | In einzelnen Bereichen kann es aber tatsächlich notwendig |
| 2 | sein, dass der Staat auf drohende Negativfolgen neuer |
| 3 | Standards hinweist und auf einen gebotenen Schutz der |
| 4 | Interessen aller Beteiligter hinwirkt. Dies kann je nach Art |
| 5 | und Gestaltung des technischen Standards unterschiedliche |
| 6 | Bereiche betreffen. |
| 7 | |
| 8 | 01. 02.02.01 Auswirkung auf den Wettbewerb |
| 9 | Negative Auswirkungen kann die Oktroyierung neuer Standards |
| 10 | durch Einzelne, Gruppen, den Staat oder besonders |
| 11 | marktmächtige Unternehmen haben. Kleinere Wettbewerber, |
| 12 | Anbieter von Diensten oder Produkten in Nischenmärkten, |
| 13 | beziehungsweise auch nicht kommerzieller Beteiligte könnten |
| 14 | hiervon besonders betroffen sein. |
| 15 | |
| 16 | Sofern nicht schon die etablierten Strukturen oder der Markt |
| 17 | dazu führen, dass neue Standards offen und |
| 18 | diskriminierungsfrei allen Marktbeteiligten zur Verfügung |
| 19 | stehen und ihre Anwendung keinen Beteiligten diskriminiert, |
| 20 | ist deshalb im Einzelfall ein Einschreiten der |
| 21 | Wettbewerbsbehörden oder auch ein legislatives Handeln des |
| 22 | Staates zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs denkbar. |
| 23 | |
| 24 | Gleichzeitig darf aber der Schutz überholter |
| 25 | Geschäftsmodelle und Technologien nicht der notwendigen |
| 26 | technischen Fortentwicklung im Wege stehen. |
| 27 | Schutzanordnungen müssen sich folglich auf möglichst geringe |
| 28 | Eingriffe, wie etwa die Anordnung von Übergangszeiten, |
| 29 | beschränken. |
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