1 | In einzelnen Bereichen kann es aber tatsächlich notwendig |
2 | sein, dass der Staat auf drohende Negativfolgen neuer |
3 | Standards hinweist und auf einen gebotenen Schutz der |
4 | Interessen aller Beteiligter hinwirkt. Dies kann je nach Art |
5 | und Gestaltung des technischen Standards unterschiedliche |
6 | Bereiche betreffen. |
7 | |
8 | 01. 02.02.01 Auswirkung auf den Wettbewerb |
9 | Negative Auswirkungen kann die Oktroyierung neuer Standards |
10 | durch Einzelne, Gruppen, den Staat oder besonders |
11 | marktmächtige Unternehmen haben. Kleinere Wettbewerber, |
12 | Anbieter von Diensten oder Produkten in Nischenmärkten, |
13 | beziehungsweise auch nicht kommerzieller Beteiligte könnten |
14 | hiervon besonders betroffen sein. |
15 | |
16 | Sofern nicht schon die etablierten Strukturen oder der Markt |
17 | dazu führen, dass neue Standards offen und |
18 | diskriminierungsfrei allen Marktbeteiligten zur Verfügung |
19 | stehen und ihre Anwendung keinen Beteiligten diskriminiert, |
20 | ist deshalb im Einzelfall ein Einschreiten der |
21 | Wettbewerbsbehörden oder auch ein legislatives Handeln des |
22 | Staates zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs denkbar. |
23 | |
24 | Gleichzeitig darf aber der Schutz überholter |
25 | Geschäftsmodelle und Technologien nicht der notwendigen |
26 | technischen Fortentwicklung im Wege stehen. |
27 | Schutzanordnungen müssen sich folglich auf möglichst geringe |
28 | Eingriffe, wie etwa die Anordnung von Übergangszeiten, |
29 | beschränken. |
1-1 von 1
-
01.02.02 Absicherung gegenüber potenziellen negativen Effekten – Teil 1 (Originalversion)
von EnqueteSekretariat, angelegt