Papier: 02.03.03.03.05 Sonstige Regelungen mit Steuerungswirkung für die IT-Sicherheit

Originalversion

1 Eine Anreizwirkung für Unternehmen zur Verbesserung der
2 betrieblichen IT-Sicherheit geht von den
3 Eigenkapitalvorschriften des Basler Ausschusses für
4 Bankenaufsicht, kurz: Basel II, aus. Diese Regeln sind über
5 die EU-Richtlinien 2006/48/EG[FN: Richtlinie 2006/48/EG des
6 Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über
7 die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
8 (Neufassung), ABl. Nr. L 177 vom 30.6.2006, S. 1.] und
9 2006/49/EG[FN: Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen
10 Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die
11 angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und
12 Kreditinstituten (Neufassung), ABl. Nr. L 177 vom 30.6.2006,
13 S. 201.] in ihrer Umsetzung für die EU-Mitgliedstaaten
14 verbindlich geworden. Ziel der Regelungen ist zwar die
15 Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen bei der
16 Kreditvergabe und die Sicherung einer angemessenen
17 Ausstattung der Kreditinstitute mit Eigenkapital.
18 Auswirkungen sind jedoch mittelbar auch in Unternehmen als
19 Kreditnehmer zu verzeichnen. Kreditinstitute sind infolge
20 von Basel II gehalten, bei der Risikoanalyse vor der Vergabe
21 von Krediten nunmehr auch bestimmte „soft facts“ in die
22 Kalkulation mit einzubeziehen, zu denen etwa auch die
23 IT-Sicherheit des um Kredite ersuchenden Unternehmens
24 gehört.
25
26 Auf diese Weise besitzt die IT-Sicherheit für Unternehmen
27 eine handfeste finanzielle Bedeutung bei der
28 Unternehmensgestaltung.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Eine Anreizwirkung für Unternehmen zur Verbesserung der
2 betrieblichen IT-Sicherheit geht von den
3 Eigenkapitalvorschriften des Basler Ausschusses für
4 Bankenaufsicht, kurz: Basel II, aus. Diese Regeln sind über
5 die EU-Richtlinien 2006/48/EG[FN: Richtlinie 2006/48/EG des
6 Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über
7 die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
8 (Neufassung), ABl. Nr. L 177 vom 30.6.2006, S. 1.] und
9 2006/49/EG[FN: Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen
10 Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die
11 angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und
12 Kreditinstituten (Neufassung), ABl. Nr. L 177 vom 30.6.2006,
13 S. 201.] in ihrer Umsetzung für die EU-Mitgliedstaaten
14 verbindlich geworden. Ziel der Regelungen ist zwar die
15 Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen bei der
16 Kreditvergabe und die Sicherung einer angemessenen
17 Ausstattung der Kreditinstitute mit Eigenkapital.
18 Auswirkungen sind jedoch mittelbar auch in Unternehmen als
19 Kreditnehmer zu verzeichnen. Kreditinstitute sind infolge
20 von Basel II gehalten, bei der Risikoanalyse vor der Vergabe
21 von Krediten nunmehr auch bestimmte „soft facts“ in die
22 Kalkulation mit einzubeziehen, zu denen etwa auch die
23 IT-Sicherheit des um Kredite ersuchenden Unternehmens
24 gehört.
25
26 Auf diese Weise besitzt die IT-Sicherheit für Unternehmen
27 eine handfeste finanzielle Bedeutung bei der
28 Unternehmensgestaltung.

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