Papier: 02.03.03.03.05 Sonstige Regelungen mit Steuerungswirkung für die IT-Sicherheit
Originalversion
1 | Eine Anreizwirkung für Unternehmen zur Verbesserung der |
2 | betrieblichen IT-Sicherheit geht von den |
3 | Eigenkapitalvorschriften des Basler Ausschusses für |
4 | Bankenaufsicht, kurz: Basel II, aus. Diese Regeln sind über |
5 | die EU-Richtlinien 2006/48/EG[FN: Richtlinie 2006/48/EG des |
6 | Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über |
7 | die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute |
8 | (Neufassung), ABl. Nr. L 177 vom 30.6.2006, S. 1.] und |
9 | 2006/49/EG[FN: Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen |
10 | Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die |
11 | angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und |
12 | Kreditinstituten (Neufassung), ABl. Nr. L 177 vom 30.6.2006, |
13 | S. 201.] in ihrer Umsetzung für die EU-Mitgliedstaaten |
14 | verbindlich geworden. Ziel der Regelungen ist zwar die |
15 | Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen bei der |
16 | Kreditvergabe und die Sicherung einer angemessenen |
17 | Ausstattung der Kreditinstitute mit Eigenkapital. |
18 | Auswirkungen sind jedoch mittelbar auch in Unternehmen als |
19 | Kreditnehmer zu verzeichnen. Kreditinstitute sind infolge |
20 | von Basel II gehalten, bei der Risikoanalyse vor der Vergabe |
21 | von Krediten nunmehr auch bestimmte „soft facts“ in die |
22 | Kalkulation mit einzubeziehen, zu denen etwa auch die |
23 | IT-Sicherheit des um Kredite ersuchenden Unternehmens |
24 | gehört. |
25 | |
26 | Auf diese Weise besitzt die IT-Sicherheit für Unternehmen |
27 | eine handfeste finanzielle Bedeutung bei der |
28 | Unternehmensgestaltung. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Eine Anreizwirkung für Unternehmen zur Verbesserung der |
2 | betrieblichen IT-Sicherheit geht von den |
3 | Eigenkapitalvorschriften des Basler Ausschusses für |
4 | Bankenaufsicht, kurz: Basel II, aus. Diese Regeln sind über |
5 | die EU-Richtlinien 2006/48/EG[FN: Richtlinie 2006/48/EG des |
6 | Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über |
7 | die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute |
8 | (Neufassung), ABl. Nr. L 177 vom 30.6.2006, S. 1.] und |
9 | 2006/49/EG[FN: Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen |
10 | Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die |
11 | angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und |
12 | Kreditinstituten (Neufassung), ABl. Nr. L 177 vom 30.6.2006, |
13 | S. 201.] in ihrer Umsetzung für die EU-Mitgliedstaaten |
14 | verbindlich geworden. Ziel der Regelungen ist zwar die |
15 | Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen bei der |
16 | Kreditvergabe und die Sicherung einer angemessenen |
17 | Ausstattung der Kreditinstitute mit Eigenkapital. |
18 | Auswirkungen sind jedoch mittelbar auch in Unternehmen als |
19 | Kreditnehmer zu verzeichnen. Kreditinstitute sind infolge |
20 | von Basel II gehalten, bei der Risikoanalyse vor der Vergabe |
21 | von Krediten nunmehr auch bestimmte „soft facts“ in die |
22 | Kalkulation mit einzubeziehen, zu denen etwa auch die |
23 | IT-Sicherheit des um Kredite ersuchenden Unternehmens |
24 | gehört. |
25 | |
26 | Auf diese Weise besitzt die IT-Sicherheit für Unternehmen |
27 | eine handfeste finanzielle Bedeutung bei der |
28 | Unternehmensgestaltung. |
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