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Keine generelle Vorratsdatenspeicherung


Ein Überwachungs- und Polizeistaat sollte verhindert werden, Bürgerrechte müssen gewahrt werden. Der Staat sollte nur die notwendigsten Informationen über den Bürger erhalten. Darum ist das Konzept der Vorratsdatenspeicherung, wie sie in der EU-Richtlinie steht, abzulehnen. Internetstraftaten, sei es Datenschutzverletzungen, wie z.B. die Intimsphäre verletzende Bilder, oder Urheberrechtsverletzungen, wie z.B. die illegale Verbreitung teurer Unternehmenssoftware, sollten verfolgt werden können. Bei einer Kommunikation zwischen zwei Bürgern sollte die Anklage nur von einem der Beteiligten ausgehen dürfen. Eine schlichte Verkürzung der Dauer der Vorratsdatenspeicherung ist der falsche Weg eine goldene Mitte zu finden, vielmehr sollte differenziert betrachtet werden, welche Daten gespeichert werden sollten. Dies sind ausschließlich die unverzichtbaren Zuordnungsdaten von IP-Adresse und Anschluss. Auch sollte diese Zuordnung nicht nur live, sondern auch noch Monate nach der Tat möglich sein, da diese nicht unbedingt wiederholt werden muss. Bewegungs- und Anrufprofile sind dafür abzulehnen.


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