Universaldienst per Gesetz
Förderprogramme und Technologie-Mix schaffen es nicht das Marktversagen aufzufangen. Der Bund hat jedoch nach Artikel 87f des Grundgesetzes zu gewährleisten, dass flächendeckend, angemessen und ausreichend Dienstleistungen der Telekommunikation angeboten werden. Das TKG bietet hier keine ausreichende Definition, der Bundesverband gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V. hat hierzu bereits eine Stellungnahme in die Novellierung des TKG eingebacht. http://www.geteilt.de/forum/viewtopic.php?f=47&t=10531 Die Enquete Kommission sollte sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen und hierbei die technische Entwicklung im Auge behalten, Begriffsdefinition und Anforderungsprofil an einen Breitbandanschluss müssen anhand folgender Merkmale bewertet diskutiert werden: -Download- und Uploadgeschwindigkeit, -Latenzzeit, -Verfügbarkeit, -Datenvolumen, -Drosselung, -sonstige Merkmale/Einschränkungen(Netzneutralität)
geisi ist dafür
UD gehört zur Daseinfuersorge und sollte daher auch gesetzlich garantiert werden