1 | Wer wen wann angerufen hat und wer wen wann eine E-Mail |
2 | geschrieben hat, geht den Staat nichts an. Außerdem darf |
3 | der Staat keine Bewegungsprofile über seine Bürger |
4 | erstellen. Bei einer Vorratsdatenspeicherung für große |
5 | Anbieter gäbe es auch eine Ungerechtigkeit gegenüber |
6 | Privatpersonen mit eigenem E-Mail- oder Telefon-Server, |
7 | welche schon für wenige Euro im Monat zu buchen sind. Eine |
8 | solche Überwachung könnte nur mit einem |
9 | Verschlüsselungsverbot einhergehen, da ansonsten die |
10 | Speicherung der Daten nicht sichergestellt werden könnten. |
11 | Dies würde die Gefahr zur Bildung eines Überwachungs- und |
12 | Polizeistaat empfindlich erhöhen. |
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14 | Eine Speicherung von IP-Adressen und Zeitstempeln, welche |
15 | Anschriften zugeordnet werden können sowie eine |
16 | Auskunftsmöglichkeit für den Staat, wer hinter einer |
17 | bestimmten Telefonnummer steckt ist jedoch zu akzeptieren. |
18 | Diese ist notwendig für die Verfolgung von jeglichen |
19 | Internetstraftaten, sei es Datenschutzverletzungen, wie |
20 | z.B. die Intimsphäre verletzende Bilder, oder |
21 | Urheberrechtsverletzungen, wie z.B. die illegale |
22 | Verbreitung teurer Unternehmenssoftware. Diese Speicherung |
23 | sollte dazu nicht nur für einen kurzen Zeitraum, sondern |
24 | für ganze sechs Monate stattfinden. Eine |
25 | Identitätsoffenlegung sollte nur auf richterlichen |
26 | Beschluss hin möglich sein. Bei einer Kommunikation |
27 | zwischen zwei Bürgern, kann dabei eine Anklage nur von |
28 | einem der Beteiligten ausgehen, technisch bedingt aber |
29 | nicht vom Staat, da der von dieser Kommunikation nichts zu |
30 | wissen hat. |
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02.02 Kriminalität im Internet (
Keine generelle Vorratsdatenspeicherung
)von TAE, angelegt -
02.02 Kriminalität im Internet (
Keine generelle Vorratsdatenspeicherung
)von TAE, angelegt1 Wer wen wann angerufen hat und wer wen wann eine E-Mail 2 geschrieben hat, geht den Staat nichts an. Außerdem darf der 3 Staat keine Bewegungsprofile über seine Bürger erstellen. 4 Bei einer Vorratsdatenspeicherung für große Anbieter gäbe es 5 auch eine Ungerechtigkeit gegenüber Privatpersonen mit 6 eigenem E-Mail- oder Telefon-Server, welche schon für wenige 7 Euro im Monat zu buchen sind. Eine solche Überwachung könnte 8 nur mit einem Verschlüsselungsverbot einhergehen, da 9 ansonsten die Speicherung der Daten nicht sichergestellt 10 werden könnten. Dies würde die Gefahr zur Bildung eines 11 Überwachungs- und Polizeistaat empfindlich erhöhen. 12 13 Eine Speicherung von IP-Adressen und Zeitstempeln, welche 14 Anschriften zugeordnet werden können sowie eine 15 Auskunftsmöglichkeit für den Staat, wer hinter einer 16 bestimmten Telefonnummer steckt ist jedoch zu akzeptieren. 17 Diese ist notwendig für die Verfolgung von jeglichen 18 Internetstraftaten, sei es Datenschutzverletzungen, wie z.B. 19 die Intimsphäre verletzende Bilder, oder 20 Urheberrechtsverletzungen, wie z.B. die illegale Verbreitung 21 teurer Unternehmenssoftware. Diese Speicherung sollte dazu 22 nicht nur für einen kurzen Zeitraum, sondern für ganze sechs 23 Monate stattfinden. Bei einer Kommunikation zwischen zwei 24 Bürgern, kann dabei eine Anklage nur von einem der 25 Beteiligten ausgehen, technisch bedingt aber nicht vom 26 Staat, da der von dieser Kommunikation nichts zu wissen hat.