Version Keine generelle Vorratsdatenspeicherung von 02.02 Kriminalität im Internet

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  • 02.02 Kriminalität im Internet (Keine generelle Vorratsdatenspeicherung)

    von TAE, angelegt
    1 Wer wen wann angerufen hat und wer wen wann eine E-Mail
    2 geschrieben hat, geht den Staat nichts an. Außerdem darf
    3 der Staat keine Bewegungsprofile über seine Bürger
    4 erstellen. Bei einer Vorratsdatenspeicherung für große
    5 Anbieter gäbe es auch eine Ungerechtigkeit gegenüber
    6 Privatpersonen mit eigenem E-Mail- oder Telefon-Server,
    7 welche schon für wenige Euro im Monat zu buchen sind. Eine
    8 solche Überwachung könnte nur mit einem
    9 Verschlüsselungsverbot einhergehen, da ansonsten die
    10 Speicherung der Daten nicht sichergestellt werden könnten.
    11 Dies würde die Gefahr zur Bildung eines Überwachungs- und
    12 Polizeistaat empfindlich erhöhen.
    13
    14 Eine Speicherung von IP-Adressen und Zeitstempeln, welche
    15 Anschriften zugeordnet werden können sowie eine
    16 Auskunftsmöglichkeit für den Staat, wer hinter einer
    17 bestimmten Telefonnummer steckt ist jedoch zu akzeptieren.
    18 Diese ist notwendig für die Verfolgung von jeglichen
    19 Internetstraftaten, sei es Datenschutzverletzungen, wie
    20 z.B. die Intimsphäre verletzende Bilder, oder
    21 Urheberrechtsverletzungen, wie z.B. die illegale
    22 Verbreitung teurer Unternehmenssoftware. Diese Speicherung
    23 sollte dazu nicht nur für einen kurzen Zeitraum, sondern
    24 für ganze sechs Monate stattfinden. Eine
    25 Identitätsoffenlegung sollte nur auf richterlichen
    26 Beschluss hin möglich sein. Bei einer Kommunikation
    27 zwischen zwei Bürgern, kann dabei eine Anklage nur von
    28 einem der Beteiligten ausgehen, technisch bedingt aber
    29 nicht vom Staat, da der von dieser Kommunikation nichts zu
    30 wissen hat.
  • 02.02 Kriminalität im Internet (Keine generelle Vorratsdatenspeicherung)

    von TAE, angelegt
    1 Wer wen wann angerufen hat und wer wen wann eine E-Mail
    2 geschrieben hat, geht den Staat nichts an. Außerdem darf der
    3 Staat keine Bewegungsprofile über seine Bürger erstellen.
    4 Bei einer Vorratsdatenspeicherung für große Anbieter gäbe es
    5 auch eine Ungerechtigkeit gegenüber Privatpersonen mit
    6 eigenem E-Mail- oder Telefon-Server, welche schon für wenige
    7 Euro im Monat zu buchen sind. Eine solche Überwachung könnte
    8 nur mit einem Verschlüsselungsverbot einhergehen, da
    9 ansonsten die Speicherung der Daten nicht sichergestellt
    10 werden könnten. Dies würde die Gefahr zur Bildung eines
    11 Überwachungs- und Polizeistaat empfindlich erhöhen.
    12
    13 Eine Speicherung von IP-Adressen und Zeitstempeln, welche
    14 Anschriften zugeordnet werden können sowie eine
    15 Auskunftsmöglichkeit für den Staat, wer hinter einer
    16 bestimmten Telefonnummer steckt ist jedoch zu akzeptieren.
    17 Diese ist notwendig für die Verfolgung von jeglichen
    18 Internetstraftaten, sei es Datenschutzverletzungen, wie z.B.
    19 die Intimsphäre verletzende Bilder, oder
    20 Urheberrechtsverletzungen, wie z.B. die illegale Verbreitung
    21 teurer Unternehmenssoftware. Diese Speicherung sollte dazu
    22 nicht nur für einen kurzen Zeitraum, sondern für ganze sechs
    23 Monate stattfinden. Bei einer Kommunikation zwischen zwei
    24 Bürgern, kann dabei eine Anklage nur von einem der
    25 Beteiligten ausgehen, technisch bedingt aber nicht vom
    26 Staat, da der von dieser Kommunikation nichts zu wissen hat.