1 | Die Teilnehmeransschlussleitung sollte von der Stadt oder |
2 | Gemeinde gelegt werden. So |
3 | des Hauses |
4 | entscheiden und kann nachher das gleiche Kabel für |
5 | verschiedene Anbieter, die in den Straßen ihre eigenen |
6 | Netze haben oder von anderen mieten, auswählen. Alle |
7 | Telekommunikationsanbieter sollten verpflichtet sein, über |
8 | diese Leitung ihre Dienste anzubieten, wenn sie bei einem |
9 | Grundstück eine kabelgebundene |
10 | Telekommunikationsdienstleitung anbieten wollen. Sie dürfen |
11 | alternativ auch ein eigenes Kabel z.B. mit höherer |
12 | Datenrate verlegen, müssen dann aber auch den gleichen |
13 | Tarif mit Datenrate wie bei dem normalen Kabel neben dem |
14 | Tarif für die Datenrate mit dem besseren Kabel anbieten. |
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01.02 Wettbewerb (
Wettbewerb bei Internetnetzen statt Wettbewerbverhinderung durch anbietereigene TALLeitungen
)von TAE, angelegt -
01.02 Wettbewerb (
Wettbewerb bei Internetnetzen statt Wettbewerbverhinderung durch anbietereigene TALLeitungen
)von TAE, angelegt1 Die Teilnehmeransschlussleitung sollte von der Stadt oder 2 Gemeinde gelegt werden. So kann braucht der Erbauer des 3 Hauses sich nicht beim Bau für einen Anbieter entscheiden 4 und kann nachher das gleiche Kabel für verschiedene 5 Anbieter, die in den Straßen ihre eigenen Netze haben oder 6 von anderen mieten, auswählen. Alle 7 Telekommunikationsanbieter sollten verpflichtet sein, über 8 diese Leitung ihre Dienste anzubieten, wenn sie bei einem 9 Grundstück eine kabelgebundene 10 Telekommunikationsdienstleitung anbieten wollen. Sie dürfen 11 alternativ auch ein eigenes Kabel z.B. mit höherer Datenrate 12 verlegen, müssen dann aber auch den gleichen Tarif mit 13 Datenrate wie bei dem normalen Kabel neben dem Tarif für die 14 Datenrate mit dem besseren Kabel anbieten.