Version Diskriminierungsfreier Datentransport von 01.02 Wettbewerb

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  • 01.02 Wettbewerb (Diskriminierungsfreier Datentransport)

    von TAE, angelegt
    1 Netzneutralität ist zu gewährleisten. Datenkommunikation
    2 darf nicht dahingehend unterschiedlich bepreist werden von
    3 wo sie kommt und an wen sie adressiert ist.
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