| 1 | Netzneutralität ist zu gewährleisten. Datenkommunikation |
| 2 | darf nicht dahingehend unterschiedlich bepreist werden von |
| 3 | wo sie kommt und an wen sie adressiert ist. |
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01.02 Wettbewerb (
Diskriminierungsfreier Datentransport)von TAE, angelegt
